Von Andreas Berger
Kassel. Radfahren verboten. Viele Radler fahren trotzdem. Hunde an die Leine. Viele Hunde laufen frei herum. Die Parkordnung für die Karlsaue wird ignoriert. Immer wieder gibt es deshalb Streit – zwischen Radlern, Hundehaltern und Spaziergängern.
Wie vor einigen Tagen, als eine Situation eskalierte: Ein Passant kassierte einen Kinnhaken. Er hatte dem Radfahrer hinterhergerufen, dass er in der Aue vom Rad steigen müsse (wir berichteten).
Viele halten sich nicht an die Parkordnung. Und nur einer soll dafür sorgen, dass sie eingehalten wird: Ein einziger Parkwächter patroulliert über die Anlage. Er muss 35 Kilometer Wege und 150 Hektar überwachen, das ist eine Fläche von über 200 Fußballfeldern. Und damit ist er überfordert, sagt Michael Boßdorf, Leiter der Kasseler Außenstelle der Verwaltung Staatliche Schlösser und Gärten, die für die hessischen Parks wie die Karlsaue zuständig ist.
Hundehaufen, rasante Radler, Grillpartys: Viel mehr Parkwächter müssten eingestellt werden, fordert auch Boßdorf. Die habe er mehrfach beim Land angefordert. Bisher ohne Erfolg. Das zuständige Kunstministerium konnte dazu in der vergangenen Woche noch keine Stellung abgeben. Pressesprecher Bernd Wegener verwies auf den heutigen Montag.
Können aber nicht auch Mitarbeiter aus anderen Bereichen als Wächter eingesetzt werden? 55 Menschen arbeiten als Gärtner, Handwerker, Hausmeister, Schreiner und in anderen Funktionen für die Parkverwaltung. Das sei nicht möglich, sagt Boßdorf. Das gebe arbeits- und tarifrechtliche Probleme. Und selbst wenn es möglich wäre, würden sie auf ihren Posten fehlen. In der Parkpflege „haben wir mehr als genug Bedarf“.
Würde es nicht reichen, wenn die Mitarbeiter, die im Park unterwegs sind, zumindest ihre Augen öffnen, Halter von frei laufenden Hunden und schnelle Radler auf die Parkordnung hinweisen? Das machten sie, sagt Boßdorf. Doch um die Parkordnung aufrechtzuerhalten, sei es nötig, dass Mitarbeiter kontinuierlich und ausschließlich patroullieren. Zudem hätten von den 55 Mitarbeitern lediglich 20 direkt im Park zu tun.
Eine Parkordnung also, die nicht eingehalten wird. Und ein Widerspruch, den das Land duldet. Einerseits will es das Radfahrverbot nicht aufheben. Denn einige Wege in der Karlsaue seien nicht zum Radeln geeignet. Wenn auf denen etwas passiere, drohen dem Land Regressforderungen der verunglückten Radler. Andererseits will es keine neuen Parkwächter einstellen.
Ob denn Radler nicht auf eigene Gefahr auf dieser öffentlichen Fläche fahren können und zumindest das Verbot aufgehoben werden kann? Auch darauf gibt es vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das für Parks verantwortlich ist, noch keine Antwort. E KOMMENTAR
27.05.2005
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