Fraktionen einig über Eckpunkte für Gesetz über die Haltung von Hunden Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr geplant
Er sieht einen allgemeinen Leinenzwang vor, ausgenommen sind Hunde, deren Hal-ter einen Hundeführerschein besitzt. Ausreichende Hundeauslaufflächen sollen zur Verfügung gestellt werden. Damit alle Hunde jederzeit eindeutig identifiziert werden können, muss jedes Tier einen Chip mit einer Kennnummer tragen. Hundebesitzer werden zusätzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen. Für gefährliche Hunde bleibt mit allgemeinem Leinen- und Maulkorbzwang alles beim Alten.Gegen unzuverlässige Hundehalter kann ein generelles Hundehaltungsverbot aus-gesprochen werden. Die klaren und verständlichen Regeln werden wieder Rechtssi-cherheit schaffen und ein friedliches Miteinander ermöglichen. Verantwortungsvolle Hundehalter werden über einen Hundeführerschein sogar besser gestellt als heute. Sie erhalten etwa nennenswerte Freilaufprivilegien für ihren Hund. „Gegen verant-wortungslose und gefährliche Hundehalter wird das Gesetz auf der anderen Seite konsequent vorgehen. Niemand will vernünftige Hundehalter kriminalisieren.Beson-ders im Interesse unserer Kinder ist ein konsequenter Kurs aber zwingend notwen-dig“, sagte der SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Entscheidend seien am Ende aber konsequente Umsetzung und Kontrolle des neuen Gesetzes.“Auch das beste Hundehaltungsgesetz ist nichts wert, wenn seine Einhaltung nicht überwacht und durchgesetzt wird. Hier sind Senat und Bezirke in der Pflicht.
“ „Der GAL war es in den Verhandlungen wichtig, eine Lösung zu finden, die zu mehr Sicherheit führt und gleichzeitig die Akzeptanz in der Stadt für verantwortungsbe-wusste Hundehalter fördert. Mit der Einführung des Hundeführerscheins ist uns dies gelungen. Denn mehr Sachkunde von Hundehaltern führt zu mehr Sicherheit und zu besserem Tierschutz“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der GAL-Fraktion Chris-tian Maaß.
Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion betonte der Abgeordnete Michael Fuchs, eine gesetzliche Grundlage für das Halten von Hunden sei „bei 38.000 registrierten Hun-den und rund 40.000 nicht registrierten Hunden dringend nötig. Eine Regelung war überfällig – nicht zuletzt, um sicher zu stellen, dass es auch in Zukunft in Hamburg möglich ist, zu einem Miteinander von Mensch und Tier zu kommen“, sagte Fuchs.
Pressestelle SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg