Alle Hunde an die Leine

SIMONE PAULS

Neues Gesetz schon im Herbst / Auch Chip und Versicherung werden Pflicht

Nun steht es fest. Ab Frühjahr 2006 müssen in Hamburg alle Hunde an die Leine. Alle. Große und kleine, harmlose und gefährliche. Fünf Jahre, nachdem Pitbulls den kleinen Volkan (²6) totgebissen haben, hat man sich im Rathaus auf Details zum neuen Gesetz zur Hundehaltung geeignet. CDU, SPD und GAL haben fraktionsübergreifend einen Antrag erarbeitet, heute soll er in der Bürgerschaft verabschiedet werden. „Mit dem neuen Gesetz nehmen wir verantwortungslose Hundehalter in die Pflicht und geben verantwortungsvollen mehr Freiheiten“, sagt der GAL-Fraktionsvize Christian Maaß.

Anlass für das Gesetz: Immer wieder kommt es in Hamburg zu Hunde-Attacken. Im April fiel ein Hovawart eine Joggerin an, ein Schäferhund biss ein Mädchen (6) ins Gesicht. Kurz zuvor grub ein Rottweiler seine Zähne in den Kopf einer Achtjährigen.

Hier die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes:

– Leinenzwang: Künftig für alle Hunde. Er wird sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht. Befreit werden nur Tiere, deren Besitzer einen Hundeführerschein gemacht haben. Ausnahme: gefährliche Hunde.

– Hundeführerschein: Wenn Fiffi die 15-minütige Gehorsamsprüfung bei einem Hundesachverständigen besteht, darf er ohne Leine laufen. Gebühr: um 40 Euro. Der vorige Besuch an einer Hundeschule ist nicht vorgeschrieben.

– Chip-Pflicht: Alle Hunde müssen mit einem Chip versehen werden, auf dem Rasse, Halter und Auflagen gespeichert sind.

– Haftpflichtversicherung für alle Hunde. Deckungssumme: Eine Million Euro. Jährliche Beitragskosten: ca. 100 Euro. Die Versicherung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, genau wie die Kennzeichnung mit Chips.

– Kategorien: Künftig werden die verschiedenen Rassen in vier Kategorien unterteilt (vorher drei). Kategorie 1: Unwiderlegbar gefährliche Hunde wie Pit Bulls. Für sie gilt ein Zucht- und Paarungsverbot. Kategorie 2: Individuell gefährliche Tiere. Kategorie 3: Widerlegbar gefährliche Hunde wie Rottweiler. Kategorie 4: der Rest.

– Maulkorb: Pflicht für Hunde der Kategorien 1 und 2. Wenn Tiere der Kategorie 3 einen Wesenstest bestehen, werden sie befreit.

Außerdem soll die Zahl der jetzt 60 Freilaufflächen (sind für alle Hunde da) erhöht werden. Christian Maaß: „Hier ist die Kreativität der Bezirke gefragt. Man könnte auch brachliegende wohnortnahe Flächen nutzen.“ Für geprüfte Hunde könnten außerdem zu bestimmten Zeiten Grün- und Erholungsflächen freigegeben werden.

Im Sommer soll der Senat den Entwurf erarbeiten. Die Bürgerschaft wird das Gesetz dann im Herbst beschließen.

Silvan Zinser (22): „Schade, dass man die Hunde von Haltern mit Führerschein nicht vom Leinenzwang befreit“

Karin Wildhage (30): „Leinenzwang? Dann sollte es aber bitte auch viele neue Freilaufflächen geben“

Philip Patschan (32): „Einen Führerschein für Halter finde ich gut. Sie sind meist das Problem, nicht die Hunde“