Das neue Gesetz zur Hundehaltung – die Bürgerschaft hat gestern dem Antrag von CDU, SPD und GAL zugestimmt. Das bedeutet – der Leinenzwang für alle Hunde kommt (MOPO berichtete). Wer seinen Fiffi davon befreien will, kann einen Hundeführerschein machen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wo kann der Führerschein abgelegt werden? Bei allen Hundeschulen, deren Trainer von der Behörde lizenziert wurden. Wer sein Tier ohne Prüfung frei laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Strafe: 25 bis 75 Euro.
Was kostet er? Noch unklar, wohl um 40 bis 50 Euro.
Was muss der Hund bei der Prüfung machen? Es soll überprüft werden, ob der Hund aufs Herrchen hört, ob er mit anderen Vierbeinern klarkommt und ob er Kommandos wie „Sitz“, „Platz“ und „Aus“ befolgt. Dauer der Prüfung: ca. 15 Minuten.
Muss er vorher in die Hundeschule? Nein. Jeder Besitzer kann selbst entscheiden, wie er sein Tier für den Test fit macht.
Wann muss die Prüfung abgelegt werden? Theoretisch gar nicht. Ohne sie darf ein Hund aber nicht ohne Leine laufen. Das neue Gesetz wird spätestens zum 1. Dezember in Kraft treten. Der Leinenzwang beginnt sechs Monate später.
Was ist, wenn der Hund durchfällt? Es soll die Möglichkeit geben, die Prüfung zu wiederholen.
Wenn Fiffi bestanden hat: Muss er nie wieder an die Leine? Doch. Wie bisher gibt es auf Spielplätzen, in Grünanlagen, Fußgängerzonen etc. für alle Hunde Leinenpflicht.
Darf auch der Nachbar den Hund mal ausführen? Nur mit Leine. Der Führerschein gilt nur für den Hund und den Besitzer, die die Prüfung abgelegt haben.