Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen

Ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut bereits erfolgt ist, liegt vor

  • im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mind. 3 Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurück, den der Impfstoff -Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder
  • im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraum durchgeführt wurden, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Dies bedeutet:

Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als „wirksamer Impfschutz“ anerkannt, sondern als „wirksamer Impfschutz“ gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.

Konkret bedeutet dies, dass nach Einfuhr eines Hundes z. B. aus der Schweiz, der mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft wurde und der nach Deutschland gebracht wurde, dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden muss, weil der Schweizer Beipackzettel besagt, dass der Impfstoff mindestens 3 Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion bietet.

Folgendes praktisches Problem stellt sich allerdings den Hunde- und Katzenbesitzern dar:

In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die Mindestdauer des Impfschutzes.

Es wird immer nur verwiesen auf die jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.

Diese verlangte jährliche Wiederholungsimpfung wird in Deutschland aber nicht mehr verlangt.

Beipackzettel in Deutschen Medikamenten sagen also aktuell nichts über die Mindestdauer des Impfschutzes aus. Dies führt zu der absurden Situation, dass in Deutschland weiterhin nicht die Möglichkeit besteht ein Haustier für mehrere Jahre gegen Tollwut impfen zu lassen, weil die Beipackzettel keine Informationen über die Wiederholungsimpfung enthalten.

Sie sollten also die Gunst der Stunde eines Auslandsurlaubes nutzen, indem Sie dort eine Nachimpfung vornehmen lassen, den Beipackzettel mitnehmen und sich dies von Ihrem Haustierarzt in Deutschland in den Heimtierpass eintragen lassen.

Fazit:

Durch die Änderung der Deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung.

Tierhalter können dies nutzen und ihre Hunde, Katzen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen, sobald es auch in Deutschland Impfstoffe mit deklariertem mehrjährigen Schutz gibt.

Hier wird empfohlen sich entsprechend bei Ihrem Tierarzt zu informieren.