Auch wenn es durch die vermeintliche Freigabe der Grünanlagen für Gehorsamsgeprüfte Hund-/Haltergespanne der Bezirke Nord und Wandsbek so scheinen mag, als habe sich damit die Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburger Hundegesetz erübrigt, halten Hunde-Lobby, Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) sowie die Landesverbände von FDP und Tierschutzpartei daran fest, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Während die Musterkläger nunmehr gefunden sind, ist dank einer großzügigen Spende des bpt auch die finanzielle Basis geschaffen, die angestrebte Verfassungsbeschwerde einzureichen. Dabei zeigten sich die Tierärzte mehr als großzügig: 3.000 Euro vom bpt Bundesverband und weitere 1.000 Euro vom Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein überreichte der Landesvorsitzende Dr. Dr. Peter Fahrenkrug bei einer symbolischen Scheckübergabe am 1. November 2006 an die 1. Vorsitzende der Hunde-Lobby, Angela Wierig. Damit ist die Klägergemeinschaft mit annähernd 20.000 Euro ausgestattet, die unzählige Hundehalter und Hundefreunde gemeinsam mit dem bpt in nur sechs Monaten zusammengebracht haben.
Wenn der bpt auch einige der Vorschriften, wie Chip- und Versicherungspflicht, des neuen Hundegesetzes für nicht schlecht hält, so bezieht er aus wissenschaftlichen Erwägungen klar Position gegen die Rasselisten. „Wir Tierärzte sind einig, dass Rasselisten Unfug sind“, sagt Fahrenkrug, „Aber auch die ständige Anleinpflicht ist nicht nur für junge Tiere, die sozialisiert werden müssen, nicht akzeptabel. Ein Hund muss laufen!“ Angela Wierig, die bestätigte, dass die Klage noch vor Jahresende durch den bekannten Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Holger Schwemer eingereicht werden soll, appelliert dringend an Hundehalter und Hundefreunde, weiterhin so spendenfreudig zu bleiben wie bisher: „Die Kosten für die Verfassungsbeschwerde haben wir zusammen. Nun geht es um die Finanzierung der begleitenden Verfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht“.