Registrierung zum Jahreswechsel

Der Aufruf der Hunde-Lobby, sich mit der Anmeldung zum Hunde-Zentralregister bis zum Jahresende Zeit zu lassen, wurde von Hamburgs Hundehaltern gut aufgenommen. Bis zum 18. Dezember waren laut Gesundheitsbehörde gerade einmal 16.048 von 38.669 beim Finanzamt gemeldeten Hunden bei der Behörde registriert worden.

Das Bezirksamt hatte eigens eine Wartezone eingerichtet, zu der sogar die Hunde Zutritt hatten. Foto: Martin Brinckmann

Begleitet von den Medien machte die Hunde-Lobby am 27. Dezember 2006 mit einer „gemeinsamen Registrierung“ im Bezirksamt Eimsbüttel erneut darauf aufmerksam, was die Hamburger Hundehalter von Zwangsregistrierung und generellem Leinenzwang halten. Die Verabredung von rund 20 aktiven Hunde-Lobbyisten, ihre Vierbeiner gemeinsam registrieren zu lassen, war im Vorfeld bekannt geworden. Nicht nur, dass die Hamburger Polizei in der Vorwoche bei der Versammlungsbehörde nachfragen ließ, ob die Aktion auch angemeldet sei, auch das Bezirksamt hatte sich augenscheinlich auf einen Ansturm womöglich aufgebrachter Hundehalter vorbereitet und die Registrierungsstelle aus dem Kundenzentrum in die dritte Etage des Bezirksamtes verlegt. Kritischen Hundehaltern stellt sich die Frage, woher wusste die Polizei vom Vorhaben dieser Hundehalter und was in aller Welt hat das Bezirksamt erwartet? Werden hundehaltende Bürger und Bürgerinnen – so sie denn in Gruppen auftreten – per se als gewaltbereit eingestuft, die nur unter dem wachsamen Auge der Polizei ihren Pflichten nach dem neuen Hamburger Hundegesetz nachkommen dürfen?

Derweil wartet der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) noch immer auf den von der Gesundheitsbehörde zum Jahresende angekündigten Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen das Hamburger Hundegesetz. Glaubt man Berichten des Hamburger Abendblatts, sollen die Bußgelder zunächst im Ermessen des BOD liegen. Dem geneigten Hundehalter drängt sich die Frage förmlich auf, mit welchen Befugnissen die Damen und Herren des BOD wohl noch ausgestattet werden sollen. Während SPD-Innenexperte Andreas Dressel und der tierpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Michael Fuchs (zwei der drei Verfasser des Hamburger Hundegesetzes) einmal mehr ins gleiche Horn stoßen und die Rechtssicherheit der Hundehalter durch willkürlich vom BOD festgesetzte Bußgelder gefährdet sehen, setzen die Hamburger Hundehalter auf die von der Hunde-Lobby initiierte Verfassungsbeschwerde, die voraussichtlich im Januar 2007 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.