Die Befürchtung, daß auch Hunde von Touristen, die wie Pitbull-Terrier, Amstaffs oder deren Mischungen aussehen, in den Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können, haben sich leider auf Nachfrage bei der niederländischen Botschaft in Berlin bestätigt.
Es sei daher allen Haltern der genannten Rassen und deren Mixe (eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil) angeraten, nicht mit ihrem Hund nach Holland zu fahren. Die Gefahr, daß ihr Hund beschlagnahmt wird, geht deutlich aus nachfolgendem Antwortschreiber der niederländischen Botschaft in Berlin hervor, welches eine uns bekannte Tierschützerin auf ihre Anfrage hin erhalten hat.
Auszüge aus der Antwort der niederländischen Botschaft:
„…
Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale ( FCI) anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt….
Mit freundlichem Gruß
J. L.
Botschaft des Königreichs der Niederlande“