Erste Hilfe bei tierischen Notfällen

Es gibt Situationen, mit denen sich kein Tierhalter gern konfrontiert sehen möchte. Trotzdem ist es wichtig, in Notfällen einen klaren Kopf zu bewahren und schnellstmöglich zu handeln.

Hier finden Sie die 10 wichtigsten Erste-Hilfe-Tipps:

Bewusstlosigkeit:
– Zunge vorlagern
– Atemwege von Erbrochenem oder Blut befreien
– Kopf tief lagern
– Umgehender Transport in die Tierarztpraxis

Vergiftungen:
– Keine speziellen Notfallmaßnahmen durch Tierhalter möglich
– Umgehender Transport in die Tierarztpraxis
– Alle verfügbaren gifthaltigen Substanzen (Restmaterial, Verpackung, Köder, Kot und Erbrochenes des Tieres) zum Giftnachweis mitbringen

Verbrennungen:
– Reichliches Abduschen mit kaltem Wasser
– Danach für Transport mit kalten, feuchten Tüchern abdecken
– Umgehender Transport unter nassen Tüchern zur Tierarztpraxis

Hitzschlag:
– Tier an einen schattigen, gut klimatisierten Ort bringen
– Tier in nasse, kalte Tücher einwickeln oder vorsichtig mit kaltem Wasser (Gartenschlauch, Duschbrause) abduschen
– Bei Bewusstlosigkeit: Zunge vorlagern und Fremdmaterial (z.B. Erbrochenes) aus Rachen entfernen
– Umgehender Transport unter nassen Tüchern zur Tierarztpraxis

Starke Blutungen:
-Druckverband, Kompressen in Wunde drücken
– Abbinden (Gürtel o. ä.)

Akute Lähmung:
– Tier vorsichtig lagern (Wirbelsäule!!)
– Transport nur auf fester Unterlage (Brett o. ä.)

Rippenbrüche mit instabiler Brustwand:
– Lagerung des Tieres auf betroffener(!) Seite

Knochenbrüche:
– Mit feuchten, sauberen Tüchern (steril aus Verbandskasten) abdecken
– Vor Selbstverstümmelung schützen

Augenverletzungen/-Verätzungen/Vorfall des Augapfels:
– In Hornhaut eingedrungene Fremdkörper nicht(!) selbst herausziehen
– Abhalten vor weiteren Verletzungen durch Scheuern oder Reiben
– Bei Vorfall des Augapfels Abdeckung und Kühlung des Auges mit in kaltem Wasser getränktem, sauberem Tuch (Geschirrtuch, Stofftaschentuch)
– Bei Verätzungen mehrminütiges Spülen das Auges mit körperwarmen Leitungswasser
– Verursachende Substanz als Nachweis zum Tierarzt mitbringen