Auswirkungen des permanenten Führens an der Leine

Am 11. Dezember 2008 entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft wahrscheinlich abschließend über die Neufassung des Hamburger Hundegesetzes. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss Experten und Vertreter des Senats angehört. Wie schon jetzt der Presse zu entnehmen ist, werden die Mitglieder der Bürgerschaft den Forderungen der Hundehalter nur in ganz  geringem Umfang nachkommen. So steht zu erwarten, dass Welpen und Junghunde bis zum vollendeten ersten Lebensjahr vom generellen Leinenzwang ausgenommen werden. Änderungen stehen auch bei den als „unwiderlegbar gefährlich“ eingestuften Hunden an. Wenn der Gesetzgeber den Forderungen von HTV und Hunde-Lobby nach einer Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Mischlinge auch nicht nachkommen will, wird es zumindest Erleichterungen bei der Vermittlung dieser Hunde im Tierheim geben, die zukünftig wohl nur noch nach dem normalen Hundesteuersatz versteuert werden sollen. Den Antrag der Partei Die Linke, nach Abschaffung der Rasseliste werden die anderen Fraktionen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mittragen.

In einem von der Hunde-Lobby in Auftrag gegebenen Gutachten geht die Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, Dr. Barbara Schöning, der Frage nach, welche Auswirkungen auf das Hundeverhalten zu erwarten sind, wenn ein Hund permanent restriktiv gehalten wird: wenn er außerhalb des Hauses oder des Gartens permanent nur an der Leine geführt wird bzw. wenn ansonsten für ihn nur noch die Möglichkeit besteht, in kleinen Freilaufgebieten mit diversen anderen Hunden frei zu laufen.

Das Gutachten zum Download finden Sie hier.