Mit E-Mail vom 10. Juni 2009 teilte Karl-Heinrich Langspecht, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen und zuständig für die Bereiche ländlicher Raum, Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Klimaschutz, der Hunde-Lobby mit, dass das Niedersächsische Landwirtschaftministerium anlässlich der jüngsten Vorfälle mit Hunden eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes prüfe. Da es bei diesen Vorfällen zu nicht unerheblichen Verletzungen von Menschen, meist Kindern, gekommen sei, läge der Ansatz des Ministeriums darin, solche schrecklichen Vorkommnisse in Zukunft soweit wie möglich zu verhindern.
In den Beratungen gäbe es eine Tendenz, die Hunde nicht in einer Rasseliste aufzuführen, wie es ein Antrag der SDP-Landtagsfraktion vom 10. Juni 2009 (Landtags-Drucksache 16/1350) vorsähe. Die Überlegung der CDU-Landtagsfraktion ziele eher auf eine Einteilung in die Kategorien über 20 Kilogramm und/oder über 40 cm Widerristhöhe ab. Diese Einteilung an sich solle aber noch keine zwingenden Maßnahmen erforderlich machen.
Für Hunde, die in diese Kategorie fielen, könne es auf einen Leinen- oder Maulkorbzwang hinauslaufen. Ergänzend zu diesen Regelungen wäre nach derzeitigem Diskussionstand zusätzlich noch eine Rückbetrachtung, wie lange der jeweilige Halter bereits einen „großen“ Hund ohne Auffälligkeiten führe angedacht. Hier sei eine Frist von etwa zwei Jahren denkbar. Wenn ein Halter also bereits seit mehreren Jahren einen „großen“ Hund, der unter die oben genannten Merkmale fällt, ohne Vorfälle führt, fiele dieser nicht unter die neuen Regelungen. Mit der langjährigen Haltung hätte der betroffene Halter quasi seine Sachkunde nachgewiesen. Welche sonstigen Möglichkeiten zur Erlangung der Sachkunde es geben könnte, bleibe den noch zu führenden Fachgesprächen vorbehalten.
Es sei nicht das Bestreben der CDU-Landtagsfraktion, die Regelungen zum Halten von Hunden generell zu verschärfen, sondern eine größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung zu erreichen.