Ab dem 1. Januar 2010 müssen in Berlin nun auch alle Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Hundehalter, die sich nicht daran halten, riskieren empfindliche Bußgelder. Damit endet die Übergangsfrist des am 23. September 2009 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin, das ab dem 1. Januar 2010 ausnahmslos für alle Hunde eine Kennzeichnung mittels Mikrochip sowie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro für Personen- und Sachschäden fordert.