Am Dienstag, 28. August 2012, hat sich die Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz an die Hamburger Medien gewandt und verkündet, dass sich das Hamburger Hundegesetz insgesamt bewährt habe. Sowohl die allgemeinen, für alle Hundehalterinnen und -halter geltenden Vorschriften, als auch die besonderen Vorschriften für die sogenannten gefährliche Hunde hätten für mehr Schutz der Bevölkerung gesorgt. Und wie nicht anders zu erwarten, plappern die Medien diese „gute Nachricht“ fröhlich nach. Wohl wissend, dass Tierschützer und Hundefreunde gänzlich anderer Meinung sind.
Kenner der Materie wissen nur zu gut, dass die zugrundeliegende sogenannte Beißstatistik denkbar ungeeignet ist, den Erfolg des Gesetzes zu beurteilen. Rund 55.000 Hunde stehen 260 Beißvorfällen in 2011 gegenüber, zu denen die Behörden auch kleine Kratzer, vermeintlich gefährliches Anbellen und ähnlichen Unsinn rechnet. Ob der an dem Vorfall beteiligte Hund überhaupt im Hunderegister gemeldet war, Hund- und Halter über eine Leinenbefreiung verfügten oder ob es sich bei den wenigen in Vorfälle verwickelten Kategoriehunden um wesensgetestete Tiere handelte, gibt die Beißstatistik keinerlei Auskunft. Wozu auch, könnte so eine Statistik doch Aufschluss darüber geben, dass das Gesetz möglicherweise doch nicht so gut funktioniert.
Die von Tierschutzverein und Hunde-Lobby geforderten Änderungen nach einer Gleichbehandlung von Kat-I und Kat-III-Hunden und einer Anerkennung der Leinenbefreiung in allen Hamburger Grünanlagen – für die beide Vereine in manchen Kreisen stark kritisiert wurden, weil sie nicht weit genug gingen – wurden vom Gesetzgeber bestenfalls zur Kenntnis genommen und umgehend ignoriert.
„In anderen – auch von der SPD regierten – Bundesländern rückt man inzwischen von dem Listen-Unsinn ab und setzt um, was Wissenschaftler und Kynologen seit Jahren predigen, dass es nämlich entscheidend auf das andere Ende der Leine ankommt, ob ein Hund zum übersteigert aggressiven Hund wird oder nicht. In Hamburg ist das anscheinend zu viel erwartet, zu groß ist die Furcht, man könne im Falle eines neuerlichen medienträchtigen Beißvorfalls in die Schlagzeilen geraten und die schöne politische Karriere wäre ruiniert.
Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele Hundehalter und Hundefreunde am
Samstag, 1. September 2012, um 12.00 Uhr
auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz
einfinden werden, um dieser Stadt mit einem Protestmarsch durch die Innenstadt zu zeigen, was verantwortungsbewusste Menschen mit und ohne Hund von der Fortführung eines in weiten Teilen schwachsinnigen Gesetzes halten.