Keine Ausnahmen für Diensthunde
Mit Inkrafttreten neuer Bestimmungen in der Tierschutz-Hundeverordnung, die den Einsatz von schmerzhaften Mitteln bei der Hundeerziehung verbieten, werden Forderungen zu Ausnahmeregelungen für Polizeihunde laut. Neben Niedersachen, wo 223 Hunde als Spürhunde, zur Gefahrenabwehr oder Kriminalitätsbekämpfung im Einsatz sind, fordert nun auch die Hamburger Polizei für ihre 40 Schutzhunde eine Ausnahmeregelung oder Öffnungsklausel für polizeiliche Belange. Auch die Berliner Polizei bestätigte, dass sie 39 ihrer 130 Diensthunde aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr einsetzen könne.
Fragwürdige Ausbildungsmethoden
So genannte Schutzhunde werden in aller Regel mit Stachelhalsbändern oder Halsbändern, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren, ausgebildet. Um die Hunde jederzeit kontrollieren zu können, werden den Hunden die tierschutzwidrigen Halsbänder auch in besonderen Einsatzsituationen angelegt, um die Vierbeiner schneller stoppen zu können, wenn sie zum Beispiel einen Verdächtigen beißen, um ihn festzuhalten.
Es geht auch Tierschutz-konform
Dass es auch ohne schmerzhafte Ausbildungsmethoden gelingt, Hunde bei der Polizeiarbeit erfolgreich einzusetzen, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage von dpa mitteilte, verzichte die Polizei in NRW bereits seit mehreren Jahren auf den Einsatz von Stachelhalsbändern. Insbesondere bei Hunden aus landeseigner Zucht, deren Konditionierung von Anfang an bestimmt werden könne, habe sich die Ausbildung mit positiver Verstärkung regelmäßig als erfolgreich erwiesen. Ähnlich läuft es in Rheinland-Pfalz, wo Korrekturhalsbänder schon seit längerem nicht mehr zum Einsatz kommen.
Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig
Wie der Deutsche Tierschutzbund, lehnt auch die Hunde-Lobby jede Ausnahmeregelung ab und schließt sich dem Appell der Tierschützer an die politisch Verantwortlichen an, die neuen Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung nicht durch Ausnahmeregeln aufzuweichen. Mit einer Ausnahme für Diensthunde werde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Ein weiteres Problem sehen die Tierschützer in fehlenden Kontrollen der Ausbildenden von Diensthunden bei Polizei, Zoll und Bundeswehr. Da regelmäßige Überprüfungen kaum möglich seien, sei ein Missbrauch von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln selbst bei Trainern mit Sachkundenachweis kaum auszuschließen. Das zeigten auch Meldungen aus der Vergangenheit, die immer wieder von tierschutzwidrigen Methoden berichteten.
Übrigens: Wie die Beispiele in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz belegen, lassen sich auch Diensthunde mit positiver Verstärkung perfekt ausbilden. In Hamburg, Berlin und Niedersachsen müssten die Ausbildenden nur neue Methoden lernen. Man könnte sie natürlich auch zwingen – mit Stachelhalsbändern oder Elektroschockern – aber das wäre ja unmenschlich!
Noch mehr Dramatik geht wohl nicht … wer prinzipiell den Einsatz von Einwirkungen auf Gebrauchshunde, situationsbeding mit dosierbaren Hilfsmitteln, ausschließt – und damit sind selbstverständlich nicht Stachelhalsbänder und/oder Elektroschocker gemeint – der hat keine Ahnung von der Trieblehre und dem Verhalten von Gebrauchshunden.
Ein pauschales Verbot jeglicher Anwendung von Zwang, das bedeutet auch minimale oder erforderliche Schmerzzufügung, führt unweigerlich dazu, dass tausende Hunde, würden sich die Halter an die unüberlegten Vorgaben halten, in den Tierheimen landen oder eben eingeschläfert werden. Positive Verstärkung ist das Zauberwort – und es funktioniert auch, aber nur bis zu dem Punkt an dem der selbstbewußte Hund hinterfrägt ob er sich denn in jedem Fall an den „Wunsch“ seines Herrchens`in halten soll. Glaubt ihr denn wirklich, dass ein Hund von sich aus das Jagen sein läßt, wenn er als Jagdhund geboren wurde oder nicht von sich aus entschließt sein Rudel zu verteidigen oder gar zu übernehmen wenn er als Schutzhund oder Herdengebrauchshund geboren wurde? Wohl kaum. Und die traurige Realität derer, die sich nicht trauen ihren Vierbeinern die Grenzen aufzuzeigen, sei es auch nur durch einen kräftigen Leinenruck, mündet dann darin, dass sie sich verzweifelt an Zäunen festhalten wenn ihr Hund auf „Andere“ losgehen will oder aber diese armseligen Vierbeiner kommen ein Leben lang nicht von der Schleppleine.
Und wie bitte soll das Verhalten von Hunden beim Einsatz gegen Straftätern, die z.B. nach einem Diensthundebiss auf den Hund einwirken, bzw schlagen, für das Ablassen vom Täter positiv verstärkt werden? Liegt hier die positive Verstärkung in der Ausbildung evtl. darin den Hunden die in diesen Fällen im Aggressionsbereich „arbeiten“ ein Wurstbrot zu reichen, damit sie vom Täter ablassen obwohl sie aktiv Schmerzen erleiden. Hier zeigt sich deutlich wie falsch diese Aussagen sind. Das einzige was in einer solchen oder ähnlichen Situation den Aggressionstrieb überlagern kann ist der „Unterordnungs- sprich Subordinationstrieb“. Dies gilt gleichfalls für Hunde bei der Bundeswehr oder bei der jagdlichen Verwendung. Ein extrem starkes Triebverhalten eines Hundes kann nur durch einen noch stärker ausgeprägten Trieb unterbrochen oder kontrolliert werden. Und dies bedeutet immer die Bereitschaft des Hundes dem Befehl der Hundefüher*innen zu gehorchen.
Und dass dies Ansatzweise so sein muss und die neue Hundeverordnung wohl nicht so ganz glücklich erscheint, ergibt sich doch auch aus der Haltung anderer Tierarten. Wieso können Schafe mit Herdengebrauchshunden in Stromgattern gehalten werden. Weshalb werden Rinder und Pferde in Stromgattern gehalten genauso wie Tiere in Tiergärten. Hier liegt eine massive Ungleichbehandlung zwischen Hunden und anderen Tierarten vor.
Fakt für mich: Durch diese übertriebenen, rein auf Hunde bezogenen Einschränkungen bei der Tierhaltung können Tierschützer nur das Gegenteil erreichen von dessen was sie wollen. Es werden, wie angeführt, tausendfach Problemhunde heranwachsen, da sich kein Hundetrainer mehr erlauben kann einmal den richtigen „Ton“ anzustimmen und somit ein lebenslanges harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund zu ermöglichen.