Umweltbehörde will Freilauf weiter einschränken
Wir erinnern uns, als das Hamburger Hundegesetz 2006 in Kraft trat, mussten Frei- und Auslaufflächen zur Kompensation geschaffen werden, um den generellen Leinenzwang überhaupt durchsetzen zu können, um nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen. Das heißt: der generelle Leinenzwang ist nur dann rechtens, wenn den Hunden Flächen zur Verfügung gestellt werden, wo diese frei laufen können.
Noch mehr Einschränkungen
Nun beklagt die grün geführte Umweltbehörde, dass von den rund 100.000 in der Hansestadt gemeldeten Hunden gerade einmal 800 von der Leine befreit wurden. Uns wundert das nicht, denn nach der Prüfung für die Leinenbefreiung können Hunde leidglich auf öffentlichen Straßen und Plätzen ohne Leine laufen. Nur in den Bezirken Wandsbek, Harburg und in Teilen von Nord wurden die Grünanlagen für geprüfte Hunde mit einigen Ausnahmen freigegeben. In den Grünanlagen der anderen Bezirke stehen gerade einmal 100 Freilaufflächen zur Verfügung, auf denen geprüfte Hunde freilaufen dürfen und davon sollen jetzt noch weitere Flächen gestrichen werden. Wer investiert unter diesen Umständen viel Zeit und Geld in eine Leinenbefreiung, wenn er unter dem Strich so gut wie nichts davon hat?
Anreize schaffen
Warum schafft die Behörde nicht endlich mehr Anreize, den sog. Hundeführerschein zu machen, indem in allen Bezirken die Grünanlagen für geprüfte Hunde freigegeben werden? Es ist doch nicht zu verstehen, warum man einen geprüften Hund auf den Straßen und Wegen rund um die Grünanlage ableinen darf, ihn aber nach Betreten eines Parks an die kurze Leine nehmen muss. Selbst temporäre Lösungen, wie die Leinenpflicht in den Sommermonaten, wären besser, als die wenigen Flächen weiter zu dezimieren.
Koalitionspartner und Opposition gegen die Pläne
Doch noch ist es nicht zu spät: Wie das Hamburg Journal am 11. September berichtete, haben sich Dirk Kienscherf vom SPD-Koalitionspartner und Dennis Thering von der CDU-Opposition vernünftigerweise gegen die Pläne der Umweltbehörde ausgesprochen.
Was ist positiv an den Plänen der Umweltbehörde?
Endlich wurde erkannt, dass das Hundegesetz seinerzeit nur mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Ein genereller Leinenzwang ist nur mit Kompensation durch Freilaufflächen realisierbar, die Rasseliste kann nur mit regelmäßiger Evaluierung aufrechterhalten werden und ein Hundeführerschein, der keine Anreize bietet, wird kaum jemanden dazu bringen, die Prüfung mit seinem Hund abzulegen. Die Regelungen sind insgesamt willkürlich, kaum umsetzbar und – wie die Umweltbehörde jetzt festgestellt hat – kaum kontrollierbar.
Was sollte die Konsequenz sein?
Die politisch Verantwortlichen sollten sich mit Tierschutzvereinen, Fachverbänden und Veterinären zusammensetzen und ein neues, vernünftiges und zeitgemäßes Hundegesetzt erarbeiten, das allen, Menschen mit und ohne Hund, der Tierschutz-Hundeverordnung und der Gefahrenprävention gerecht wird. Würde, wie schon immer von der Hunde-Lobby gefordert, eine Sachkundeprüfung vor Anschaffung eines Hundes eingeführt werden, könnte eine Leinenbefreiung überflüssig werden. So käme es nicht dazu, wie während der Pandemie so oft geschehen, dass sich Menschen unüberlegt einen Hund oder die nicht zur Situation passende Rasse anschaffen und anschließend mit der Erziehung und der Haltung völlig überfordert sind.