Mit Beschluss vom 8. Dezember 2009 hat der Rat der Gemeinde Seevetal darüber entschieden, § 5 Nr. 3 der Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2002 ab dem 1. Januar 2010 wie folgt neu zu fassen: „Die Steuer ist auf Antrag für die Dauer eines Jahres auf die Hälfte zu ermäßigen für Hunde, die der Halter aus einem Tierheim übernommen hat, mit dem die Gemeinde Seevetal einen Vertrag über die Aufnahme von Fundtieren geschlossen hat. Die Übernahme aus dem Tierheim ist durch Tierübereignungsvertrag nachzuweisen. Eine Übertragung der Befreiung auf spätere Hundehalter ist ausgeschlossen.“