Leinenzwang wegen Vogelgrippe

Sanktionen für Hundehalter überzogen

Leinenzwang wegen VogelgrippeIn Hamburg sorgen die Vogelgrippe und der damit verbundene generelle Leinenzwang bei Hundehaltern für Unmut. Nachdem am 20. November 2016 im Stadtteil Rothenburgsort bei drei verendeten Wildvögeln der Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden war, verhängte die Behörde für das gesamte Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg einen generellen Leinenzwang, der auch auf den ausgewiesenen Freilaufflächen und in den ausgewiesenen Auslaufzonen gilt. Grundlage dieser Regelung ist eine bundesweit gültige Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Mit jedem neuen Fund – wie am 25. November im Bezirk Mitte und am 29. November im Tierpark Hagenbeck – beginnen die Fristen von 21 Tagen für den Sperrbezirk beziehungsweise von 15 Tagen für das Beobachtungsgebiet erneut. Sollten weitere verdächtige Tiere gefunden werden, ist also nicht absehbar, wann Hamburgs Hunden – der Tierschutz-Hundeverordnung (§ 2, Absatz 1) entsprechend – wieder ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden kann.

Ausgerechnet Hunde sollen zum Überträger werden

Leinenzwang wegen Vogelgrippe
Auslaufzonen im Beobachtungsgebiet ohne Zugang zu Gewässern sollten vom generellen Leinenzwang ausgenommen werden. Fotos: pixabay

In der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest heißt es in § 56 (Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet): „Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen“. Dort steht aber auch, dass die zuständige Behörde für das Beobachtungsgebiet Ausnahmen genehmigen kann, soweit Belangen der Tierseuchenbekämpfung nichts entgegensteht. Aus Sicht der Hunde-Lobby würde diesen Belangen wohl kaum etwas entgegenstehen, wenn zumindest alle Auslaufzonen im Beobachtungsgebiet ohne Zugang zu Gewässern vom generellen Leinenzwang ausgenommen würden. Denn machen wir uns doch nichts vor: auch angeleinte Hunde, die vielen Reitpferde im Stadtgebiet und wir Menschen selbst könnten das Virus weitertragen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass es der ohnehin nicht für ihre Hundesympathien bekannten Hamburger Verwaltung gerade recht kommt, die ungeliebten Hundehalter einmal mehr drangsalieren zu können.

Leinenzwang: Die Abzocke hat schon begonnen

Bußgelder von 30.000 Euro sind natürlich eine „Zeitungsente“, aber 150 Euro bei Erstverstoß und bis zu 500 Euro bei wiederholten Verstößen sollen nach Angaben der CityDog schon vorgekommen sein – vorwiegend in den meist frequentierten Gassigebieten, wie an der Elbe, im Jenischpark oder im Stadtpark. Hundekontrolldienst und andere Ordnungskräfte sollen dabei „frei nach Schnauze“ handeln: Manche verwarnten eindringlich, andere verhängten sofort ein Bußgeld.

3 Meinungen zu “Leinenzwang wegen Vogelgrippe

  1. Heute, also am Nikolaustag, 6.12.2016, ist wieder ein Vogel mit dem
    Virus gefunden worden. Dieses Mal an der Alster. Wieder 21 bzw. 15 Tage TOTALER Leinenzwang. Ich habe am vergangenen Freitag mit der zuständigen Behörde telefoniert. Die freundliche Dame sagte mir, dass sogar im eigenen Garten und in Hundesport-Vereinen und Hundeschulen kein Hund frei laufen darf. WAS FÜR EIN WAHNSINN!
    Wie lange soll das noch so weitergehen? Von artgerechter Hundehaltung sind wir meilenweit entfernt. Hunde können sich in unabsehbarer Zeit nicht mehr auf natürliche (sprich: in freier Bewegung, Spiel,) begegnen. Leinenaggressionen werden gefördert. Natürliche Entwicklungen bei Junghunden unterbunden.
    Bis es wieder zu Beißvorfällen kommt. Dann heißt es: die ach so bösen Hunde gehören immer an die Leine….

    Gibt es eine Möglichkeit, diesen „Wahnsinn“ auf legale Weise einzudämmen, so wie die Hundelobby sie vorschlägt?

  2. Heute Freitag 02.12.16:
    4 Ordnungskräfte steigen an der Schönen Aussicht aus einem Wagen. Jeweils paarweise machen sie sich in entgegengesetze Richtung auf den Weg nach unangeleinten. Wir sind entkommen.
    Gestern entlang des Eilbekkanals dasselbe.

    Ich bin so WÜTEND über den Unsinn, weil alle Wildtiere, angeleinte Hunde u. auch wir mit unseren Füßen draußen den Erreger verbreiten können. Also was soll der Blödsinn sie anzuleinen!?!

    Es ärgert mich maßlos, wenn wegen einer derartige Seuche an der großen Hunde-Alsterwiese Zettel des Bezirksamtes Nord aufgehängt werden (blaue Mülltüte über Schild „Hundeauslaufgebiet“, darauf mit Panzerband festgeklebte laminierte Zettel, also alles billig u. einfach), auf denen noch nicht einmal eine Telefonnummer angegeben ist. Dann kann es mit der Seuchengefahr ja nicht so schlimm sein, wenn die Stadt gar kein Interesse hat aufzuklären.
    Ich kann die Anleinpflicht nicht ernst nehmen u. bin davon überzeugt, dass die Seuche nur als Vorwand benutzt wird.

    Es freut mich nur eines: Dass ich mit diesen Gedanken nicht allein bin u. es immer wieder engagierte Hundehalter gibt, die anderen Bescheidsagen, wenn sie „Jäger auf unangeleinte“ gesehen haben.

    Sabine Träger

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