Die am 29. April 2005 von der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung der Haltung von Hunden in Hamburg weisen aus Sicht der HundehalterInnen erhebliche Mängel auf.
Die Behörde hat es erneut versäumt, die von Kynologen und anderen Hundesachverständigen belegten Thesen, dass die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse abhängt, zu berücksichtigen. Im Gegenteil: Der in anderen Ländern als Familienhund bekannte Bullterrier soll in die Kategorie 1 hoch gestuft und der Rottweiler in die Kategorie 3 (die bisherige Kategorie 2) aufgenommen werden.
Mit den Vorstellungen über den Sachkundenachweis für Hunde der Kategorie 4 (hier sollen entweder alle Hunde aufgenommen werden oder auch nur Hunde ab einer bestimmten Größe), der diese Hunde vom generellen Leinenzwang befreien könnte, werden die Halter friedlicher, gut erzogener und gut sozialisierten Hunden kein Deut besser gestellt als heute – im Gegenteil!
Die noch gültige Hundeverordnung besagt schon heute, dass Hunde z.B. in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Naturschutzgebieten und bei Menschenansammlung an der 2-Meter-Leine gehalten werden müssen. Die Grünanlagenverordnung von 1957 verbietet zudem den Freilauf von Hunden in sämtlichen ausgewiesenen Grünanlagen der Stadt.
Und daran wird der Sachkundenachweis auch nichts ändern. Den von Staatsrat Wersich erwarteten Run auf den Sachkundenachweis, wird es nicht geben, denn kaum ein Hundehalter wird sich die Mühe machen, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen, nur um dann seinen Hund beispielsweise an der Kieler Straße oder an der Bramfelder Chaussee von der Leine lassen zu können.
Die Hunde-Lobby Hamburg hat immer dafür plädiert, ein Hundehaltergesetz vorzulegen, dass sich an der Sachkunde des Menschen orientiert. Der vorgestellte Sachkundenachweis soll jedoch nur für das jeweilige Gespann Hund/Halter gelten. Ein Beispiel: der Halter zweier Hunde müsste demnach die Prüfung zweimal ablegen bzw. eine Familie mit zwei Kindern gleich vier Mal, damit der Hund mit jeweils jedem Familienmitglied von der generellen Leinenpflicht befreit wird. Wohlgemerkt, der Hund dürfte damit immer noch nicht in wesentlichen Teilen der Hamburger Grünanlagen von der Leine gelassen werden.
Der Mensch ist das Problem nicht der Hund Die Hunde-Lobby Hamburg fordert daher einen Sachkundenachweis, der am Menschen festgemacht wird und der die Verantwortung für die Leine zurück in die Hand des sachkundigen, verantwortungsbewussten Hundehalters gibt, nämlich selbst zu entscheiden, ob es die jeweilige Situation erlaubt, den Hund – ohne Gefährdung oder Belästigung anderer – frei laufen zu lassen. Auch hierzu ein Beispiel: Im Winterhalbjahr, in der Dämmerung und an den zahlreichen verregneten Tagen sind es überwiegend Hundehalter, die in den Grünanlagen unterwegs sind. Was spräche dagegen, wenn der sachkundige Halter in nahezu menschenleeren Parks selbst entscheiden dürfte, ob er seinen gut erzogenen, zuverlässig abrufbaren und noch dazu ungefährlichen Hund ohne Leine laufen lassen kann? Was spräche dagegen, Grünanlagen ohne Parkcharakter völlig frei zu geben und große Grünflächen oder Parks (wie z.B. den Stadtpark) in einen Teil mit und einen Teil ohne Leinenzwang aufzuteilen? Wohlgemerkt: Spielplätze und Liegewiesen immer ausgenommen.
Derzeit verfügt der rund 150 ha große Stadtpark über eine Freilauffläche von gut 1.700 qm – das allein ist ein Witz! Auf so einer Freilauffläche kann man als Mensch bestenfalls einen Drehwurm bekommen, wenn man sich dort länger als eine halbe Stunde aufhält. Von Freizeit mit Vierbeinern kann hier ganz und gar nicht die Rede sein. Freizeit mit Vierbeinern bedeutet nämlich auch, mit seinem Hund ausgedehnte Spaziergänge zu unternehmen und da ist die Leine für gut erzogene Hunde einfach überflüssig.