Hunde-Lobby bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Seit bekannt wurde, dass die Hunde-Lobby eine Verfassungsklage gegen das am 1. April 2006 in Kraft getretene Hundegesetz prüft, mehren sich die Anfragen von HundehalterInnen, wie der Rechtsweg nach Karlsruhe beschritten werden und was jeder Einzelne dazu beitragen kann. Daher möchten wir an dieser Stelle ein wenig erläutern, was es mit der Verfassungsbeschwerde auf sich hat.

Zunächst einmal muss differenziert werden: die Hunde-Lobby an sich ist nicht Verfassungsklägerin. Das geht gar nicht. Zwar ist ein Verein ein sog. Rechtssubjekt, d.h. er kann klagen und verklagt werden, aber als Verfassungskläger muss man selbst und unmittelbar in seinen Rechten betroffen sein. Und selbst betroffen sind nur – wie die Juristen sagen – natürliche Personen. Also Du und ich. Im Gegensatz zur juristischen Person – dem Verein.

Da uns das Hundegesetz alle angeht, steht die Hunde-Lobby auf dem Standpunkt, dass die Last nicht nur auf die Schultern Weniger gelegt werden sollte. Lernen wir von den Hunden: das große Rudel ist unbesiegbar! Wir haben daher einen Verfassungsrechtler gesucht und gefunden, der sich mit großem Sachverstand (und Verständnis für die Hundehalter, da er selber einer war) der Klage annehmen wird. Aus den Reihen der Hundehalter werden sodann „Musterkläger“ als natürliche Personen das Verfassungsgericht anrufen. Damit diese „Musterkläger“ nicht mit dem gesamten finanziellen Risiko belastet werden – denn das, was sie da einklagen, kommt uns allen zu Gute – werden wir als große Solidargemeinschaft dieses Risiko gemeinsam tragen. Dieser Solidargemeinschaft haben sich dankenswerterweise bereits die Hamburger FDP und die Hamburger Landesverbände von bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) und Tierschutzpartei angeschlossen.

Durch die Organisation der Hunde-Lobby haben wir zum einen viele Auswahlmöglichkeiten, die optimal passenden „Musterkläger“ zu finden und zum anderen werden die Synergien all derer gebündelt, die dieses Gesetzt im Klagewege beseitigt haben wollen. Bevor nun also einzelne Hundehalter in ihrer Verzweiflung aussichtslose Klagen einreichen, schafft die Hunde-Lobby die Möglichkeit, durch unseren Schulterschluss die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört, dass ein Verfassungsrechtler für uns tätig wird, der mit großer Erfahrung und viel Fachwissen optimale Chancen für eine erfolgreiche Klage schafft. Denn eins versteht sich von selbst: hohe Qualität ist nicht zum kleinen Preis zu haben. Wenn wir aber alle zusammen die Kosten tragen, können wir uns eine juristische Unterstützung sichern, die ihresgleichen sucht. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir mit diesem Zusammenschluss nicht nur die Schlacht, sondern auch den Krieg gewinnen können. Dabei sind wir für jede Unterstützung dankbar.

Das Rudel von der Hunde-Lobby