Im Februar 2008 finden Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen statt:
Hamburgs Hunde und ihr Einfluss auf die Wahlentscheidung ihrer Halter
In Hamburg gibt es knapp 40.000 registrierte und Steuerzahlende Hundehalter. Zusammen mit deren Familien kommt man leicht auf 60 bis 70.000 Wählerstimmen – ein Potential, mit dem man locker die 5-Prozent-Hürde nehmen könnte. Nach Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes im April 2006, dass fraktionsübergreifend von allen drei in der Bürgerschaft vertretenen Parteien – CDU, SPD und GAL – beschlossen wurde, stehen nicht wenige Hundehalter vor der Frage, wo sie im kommenden Februar in der Wahlkabine ihr Kreuzchen machen sollen.
Das Wohl oder Wehe der Hunde könnte für Hundehalter der allein entscheidende Grund sein, sich für diese oder jene Partei zu entscheiden. Um den Hamburger Hundehaltern eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, hat sich der PfotenAbdruck mit einem Fragenkatalog (siehe Kasten) an die Spitzenkandidaten und tierschutzpolitischen Sprecher der großen und kleinen Parteien gewandt, die für einen Sitz in der Bürgerschaft kandidieren. Daneben wurden dieselben Fragen an alle Fraktionsvorsitzenden in den acht Bezirksversammlungen der Stadt und die Leiter der Bezirksämter gerichtet. Daraus ergibt sich:
Die Hundehalter scheinen den politisch Verantwortlichen nicht wirklich wichtig zu sein, denn von den knapp 50 versandten Fragebögen kamen lediglich 13 – und die zum Teil auch erst auf Nachfrage – ausgefüllt zurück. Während zumindest die Spitzenpolitiker von CDU, SPD, GAL, FDP, Heimat Hamburg und die Linke mit ihrer Meinung zum Hamburger Hundegesetz nicht hinter dem Berg gehalten haben, scheint den Bezirksparlamentariern nur wenig daran gelegen zu sein, sich mit dem Hundehaltenden Bürger zu beschäftigen. Gerade einmal zwei Parlamentarier – aus Nord und Bergedorf – sowie der Bergedorfer Bezirksamtleiter nahmen an der Befragung teil. Alle Teilnehmer bekundeten, Hunde zumindest zu mögen, wenngleich sich nur Michael Fuchs und Wolfgang Ratka als Hundehalter outeten.
Das sagt die CDU
Während Hamburgs 1. Bürgermeister, Ole von Beust, durch den Landesgeschäftsführer der CDU, Gregor Jaecke, ausrichten ließ, dass der Bürgermeister der Hunde-Lobby für deren Arbeit und das wichtige Engagement seiner Mitglieder danke, ging dieser auf die Frage nach einem Rechtsanspruch auf Freilaufflächen erst gar nicht ein. Vielmehr wurde die annähernde Verdoppelung der Freilaufflächen betont, bei deren Einrichtung auf die schnelle Erreichbarkeit geachtet worden sein soll. Zudem stünden Hunden mit abgelegter Gehorsamsprüfung weitere Flächen zur Verfügung: „Hundehalter können dort beruhigt dem Sozialverhalten ihrer Hunde mit Artgenossen freien Lauf lassen. Auch die Sicherheit von Spaziergängern wird erhöht“. Gleichzeitig verteidigt der tierschutzpolitische Sprecher der CDU, Michael Fuchs, die Zuständigkeitszuweisung an die Bezirke, „die auf Grund ihrer Nähe nicht nur generelle Ausweisungen sondern auch kurzfristige Beschränkungen am besten beurteilen können“.
Während sich Fuchs mit einer Hundesteuer-Senkung bzw. -Befreiung für geprüfte Hunde schon allein aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht anfreunden mag, erfährt der geneigte Hundehalter aus dem Büro des Bürgermeisters, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer beispielsweise für Grünflächen angelegt und damit Tierheime unterstützt würden. Außerdem habe die Erhebung auch eine Steuerungsfunktion, die dem Tierschutz diene: „Halter, die nicht in der Lage sind die Hundesteuer abzuführen werden im Krankheitsfall auch die Kosten für eine tierärztliche Behandlung nicht aufbringen können“. Zudem deckten die Steuereinnahmen bei weiten nicht die durch Hunde verursachten Kosten.
Aufgrund der lokalen Gegebenheiten sehen Fuchs wie auch Jaecke die Entscheidung für Freilaufflächen und -zonen in den Bezirken richtig angesiedelt, wobei Fuchs einräumte, dass nicht alle Bezirke das maximal Mögliche getan hätten. Der Landesgeschäftsführer der CDU machte deshalb die Hundehalter darauf aufmerksam, dass sie selbstverständlich auch Auslaufzonen und -flächen in anderen Bezirken nutzen könnten. Hinsichtlich der Erziehung und Sozialisation von Junghunden verwiesen beide Politiker auf die Freilaufflächen. Eine Einschränkung der Hundehalter durch Mitnahmeverbote von Hunden in Grünanlagen sehen sie nicht, auch wenn Fuchs zugab, dass es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein könne, dass sich in einem Bezirk wie Eimsbüttel Mitnahmeverbote in Parks häuften, die dann noch mit einer sehr geringen sonstigen Freigabe kumulierten. Gerade in einem Stadtstaat wie Hamburg hält die CDU eine Zurodnung bestimmter Hunderassen zu Gefährlichkeitkategorien für sinnvoll und notwendig. Eine hohe Zahl von Beißvorfällen gegen Menschen und auch gegen andere Hunde habe dies im Sinne einer Prävention und als Ergebnis einer Güterabwägung leider erforderlich gemacht. Und Fuchs ergänzt: „Durch die Einführung des Registers kann die Population der einzelnen Hunderassen ermittelt werden. Dies dient letztlich auch dazu festzustellen, welche Rassen in Beißvorfälle verwickelt waren. Diese Ergebnisse und die Erfahrungen anderer Bundesländer können dann natürlich auch dazu genutzt werden, dass einzelne Hunderassen aus dieser Liste gestrichen oder umgrupppiert, aber eben auch hinzugefügt werden“.
Einigkeit in SPD-Kreisen
Nachdem SPD-Bürgermeisterkandidat Michael Naumann noch in diesem Frühjahr der damaligen Vorsitzenden der Hunde-Lobby, Angela Wierig, gegenüber vollmundig zum Hundegesetz erklärt hatte: „… ist Blödsinn, das schaffen wir ab“, schloss er sich jetzt den gemeinsamen Antworten des SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Neumann und des innenpolitischen Sprechers Andreas Dressel an, die zugaben, dass es zwar keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung einzelner Hundefreilaufflächen gäbe, für die Bezirksämter aber die Verpflichtung bestehe, Hundeauslaufflächen in ausreichender Anzahl und für die Hundehalterinnen möglichst wohnortnah erreichbar auszuweisen. „In der Globalrichtlinie wird die Pflicht zur Ausweisung von Hundeauslaufflächen noch dahingehend präzisiert, dass im Umkreis von etwa zwei Kilometern eine Hundeauslaufzone erreichbar sein soll“. Der Anreiz, mit Hunden nicht nur auf den Hundeauslaufflächen, sondern auch auf den Freilaufflächen ohne Leine spazieren gehen zu können, ist nach Ansicht der SPD-Vertreter Anreiz genug, eine Gehorsamkeitsprüfung abzulegen. Man werde darauf achten, dass die Bezirke auch weiterhin ihren Pflichten aus der Globalrichtlinie nachkommen werden. Dort wo es noch Lücken gibt, müsse nachgesteuert werden.
Die Situation der Junghunde schätzen Neumann und Dressel wie folgt ein: „Da gerade junge Hunde sehr verspielt sind, einen ausgeprägten Bewegungsdrang haben und nicht unbedingt folgsam sind, ist es wichtig, dass sie im Grundsatz an der Leine geführt werden. Um mit ihnen zu trainieren, können die Hundeauslaufflächen aufgesucht werden“. Wenn es sich bei einzelnen Grünanlagen um besonders schützenswerte Anlagen handelt, mag – nach Ansicht von Dressel und Neumann – auch ein Mitnahmeverbot im Einzelfall sinnvoll sein. Allerdings glauben beide kaum, dass angeleinte Hunde mit einem verantwortungsbewussten Hundehalter, der die Kotbeseitigungspflicht beachtet, ein besonderes Problem für die Grünanlagen darstellen. Ganz entschieden lehnen sie aber eine Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit von Kategorie-I-Hunden ab: „Die Hamburger Regelung, die die gefährlichen Hunde in zwei Kategorien unterteilt und die Hundehalter mit unterschiedlichen Auflagen belegt, hat sich im Grundsatz bewährt. Gleichwohl haben wir eine Evaluationspflicht ins Gesetz geschrieben, so dass auch dieser Punkt immer wieder angeschaut werden muss“.
Allerdings sei ein Rückgang von Beißvorfällen kein ausreichendes Indiz, eine Hunderasse als ungefährlich einzustufen, da die Hunde der Kategorie I einen Maulkorb tagen und daher kaum Gelegenheit zum beißen hätten.
Die Grünen und die Hunde
Da nach Ansicht von Christian Maaß freie Flächen in der Stadt knapp sind, werde es immer unterschiedliche Nutzungsinteressen geben, die miteinander konkurrieren. „Rechtsansprüche auf eine bestimmte Nutzung müssten wir, wenn überhaupt, nicht nur einer, sondern allen Nutzergruppen geben – also Hundebesitzern genauso wie Eltern von Kindern, Veranstaltern von Zirkusvorstellungnen usw.“ Er empfiehlt daher, den Ausgleich zwischen den Interessen auf dem Weg der Beratung in den demokratisch gewählten Bezirksversammlungen zu suchen. Gleichzeitig hält Maaß die Übertragung der Entscheidungskompetenz in Sachen Freilaufflächen an die Bezirke, für richtig: „Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Stadtviertel (teilweise ländliche Gebiet an den Stadträndern, teils sehr dicht besiedelte Gebiete in den innerstädtischen Bereichen) muss Raum für unterschiedliche Lösungen sein“. Die wenigen Mitnahmeverbote für Hunde in Grünanlagen bewertet er als vertretbar, wobei sicher gestellt sein sollte, dass in räumlicher Nähe ausreichend Angebote für Hundehalter vorhanden sind.
Daneben sieht der grüne Bürgerschaftsabgeordnete einen stärkeren Anreiz für die Ableistung der Gehorsamsprüfung durch die gewonnene Freiheit, den Hund nicht nur in den Hundeauslaufzonen sondern generell in der Stadt ohne Leine laufen lassen zu können, als in einer Senkung bzw. Befreiung von der Hundesteuer. Hinsichtlich der Junghunde und der Qualifikation der Sachverständigen verwies Maaß darauf, diese Punkte bei der anstehenden Evaluierung des Gesetzes auf den Prüfstand zu stellen. „Wir werden auch darauf achten, dass wie bei den Beratungen über die Formulierungen des Gesetzes auch bei der Diskussion um notwendige Verbesserungen die Verbände und Interessenvertreter der Hundebesitzer ausführlich beteiligt werden“.
Bei der Beurteilung der Rasselisten unterscheidet sich die GAL inzwischen deutlicher von den anderen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fraktionen: „Die GAL hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Rasseliste der widerlegbar gefährlichen Hunde am 31. Dezember 2008 ausläuft und grundsätzlich auf den Prüfstand kommt. Wenn es nicht gelingen sollte, die Rasseliste grundsätzlich abzuschaffen, sollte dies zumindest aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse über die tatsächlichen Gefährdungen angepasst werden“.
Eingehend auf den Entwurf des Räumlichen Leitbildes für Hamburg, betonte Maaß, dass Parks und öffentliches Grün kein Bauerwartungsland sind. Der Flächenverbrauch sei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen und liege heute bei 240 ha pro Jahr. „Mit nachhaltiger Flächenbewirtschaftung hat das nicht s zu tun. Hier ist ein Umsteuern dringend erforderlich um die Lebensqualität für alle Menschen in Hamburg – mit und ohne Hund – zu erhalten“.
Wahlprogramm der FDP lehnt Hundegesetz ab
Das Hamburger Hundegesetz ist nach Auffassung der FDP Hamburg nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Um das erklärte Ziel des Gesetzes „mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Hunden“ zu errei¬chen, wurden Maßnahmen durchgesetzt, die sehr weit in die Rechte von Hundehaltern eingreifen und in krassem Widerspruch zum geltenden Bundestierschutzrecht stehen: Gemäß § 2 Bundestierschutzgesetz ist jeder Halter von Tieren verpflichtet, seinem Schützling in art- und wesensgerechter Weise ausreichend Freilauf zu verschaffen. Der generelle Leinenzwang macht es Hamburger Bürgern nahezu unmöglich, dieser Verpflichtung nachzukommen. Darüber hinaus ist die gewünschte Sozialisierung von Hunden (insbesondere von Junghunden) nur möglich, wenn ihnen in ausreichendem Maße Freilauf geboten wird.
Mangelhafte Sozialisierung jedoch kann zu übersteigertem Aggressionsverhalten und damit zum Gegenteil von mehr Sicherheit führen. Der so genannte Hundeführerschein ist nur eine teure und überflüssige Scheinlösung. Dazu Hinnerk Fock, Spitzenkandidat der Hamburger FDP: „Erstens hat dieser Führerschein nichts mit Sachkunde zu tun, zweitens darf fast jeder ihn ausstellen, der über einen Gewerbeschein als Hundeschule verfügt, drittens befreit er nur sehr beschränkt von der Anleinpflicht und viertens gelten die Ausnahmen nicht für Junghunde“. Die FDP Hamburg fordert daher, das Gesetz abzuschaffen und stattdessen die Sachkunde von Hundehaltern zu fördern (z.B. durch Verringerung der Hundesteuer für freiwillig geprüfte Halter). Bei allen Beißvorfällen, deren Bekanntwerden Anlass für das Hundegesetz waren, lagen ungeeignete Haltungssituationen vor. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes waren viele Hunde gechippt. Dies lag vor allem im Interesse der Tiere selbst und auch ihrer Halter. Schließlich kann der Chip dazu dienen, ein entlaufenes Tier schnell wieder zu finden. Das neue Zentralregister ist aber datenschutzrechtlich höchst bedenklich, weil die Verpflichtung zum Chippen des Tieres und zur Speicherung von Halterdaten eine vollkommen unnötige Preisgabe von Persönlichkeitsrechten bedeutet. Auch eine Haftpflichtversicherung ist natürlich grundsätzlich sinnvoll, um das Vermögen von Hundehaltern im Schadenhaftungsfall zu schützen. Es ist jedoch aus liberaler Sicht nicht die Aufgabe des Staates, die Menschen zu ihrem „Glück“ zu zwingen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass jeder noch so kleine Hund haftpflichtversichert sein muss, ein großes Reitpferd jedoch nicht.
Die Schaffung von wohnortnahen Auslaufflächen in ausreichender Anzahl war von Anfang an illusorisch – das Versprechen also vollkommen haltlos. Die vorhandenen Flächen sind zum großen Teil ungeeignet, zu klein und – gerade für ältere oder behinderte Bürger – nur schwer zu erreichen. Da der Senat von Anfang an von der Unhaltbarkeit seines Versprechens wusste, hat er lediglich eine „Globalrichtlinie“ erlassen, mit der er die Verantwortung zur Umsetzung der scheinbaren Kompensationen an die Bezirke und damit an die Bezirksabgeordneten in den jeweils zuständigen Ausschüssen übertrug. Mit der Schaffung von Auslaufflächen soll das Hundegesetz ein Problem lösen, das es ohne dieses Gesetz gar nicht gäbe. „Die Ungleichbehandlung von Hundehaltern in den verschiedenen Bundesländern ist schon beklagenswert genug. Unterschiedliche Behandlung innerhalb Hamburgs jedoch ist paradox, entspricht aber dem Status der Bezirke, die sich ihre Rechte nicht nehmen lassen werden“. Die FDP Hamburg strebt aber nicht an, weitere „Schrauben an der Hundegesetzmaschine“ zu drehen, um irgendwie eine Gleichstellung zu erzielen.
Mittlerweile sind mehrere Forschungsarbeiten zum Thema Rasselisten bekannt. Keine einzige kann signifikante Unterschiede im Aggressionsverhalten spezifischer Rassen nachweisen. Die Rasselisten sind daher unwissenschaftlich und somit abzulehnen. Leinenzwang und Anleinpflicht darf es nur im Fall individuell festgestellter Gefährlichkeit von Hunden bzw. Hund-Halter-Gespannen geben. Die FDP Hamburg fordert daher, auf Rasselisten komplett zu verzichten, solange die Gefährlichkeit einzelner Rassen nicht empirisch oder wissenschaftlich belegbar ist.
Heimat Hamburg – eine neue Heimat für Hunde?
„Die bestehende Situation zeigt einmal mehr, dass Rechte und Pflichten der Hundehalter aus der Balance geraten sind“, so Roger Kusch, Spitzenkandidat der Partei „Rechte Mitte Heimat Hamburg“. Die von der Politik zugesagten Auslaufflächen müssen umgehend wohnortnah realisiert werden. Ist dieses Ziel erreicht, würden auch temporär anderweitige Nutzungen der Flächen weniger ins Gewicht fallen. Der politische Handlungswille der Bezirke lässt sich anhand von Zahlen verdeutlichen: Während das dicht besiedelte Eimsbüttel 84 Auslaufflächen ausgewiesen hat, bietet das ländliche Bergedorf erst vier. Darüber hinaus hält Kusch die Gehorsamsprüfung für eine Farce, weil an ihr ohnehin nur die verantwortungsvollen Hundehalter teilnehmen. Verantwortungslose Tierquäler, die ihren Hund als Waffe missbrauchen, zahlen weder Hundsteuer noch nehmen sie an einer Gehorsamsprüfung teil. Es ist Zeichen von Hybris, dass CDU, SPD und GAL glauben, mit staatlicher Kontrolle (Leinenzwang/Gehorsamsprüfung) auch nur einen einzigen verantwortungslosen Tierquäler aus dem Verkehr ziehen zu können. Die derzeitige Hunde-Gesetzgebung ist ein Schritt in Richtung totaler Staat, der die Freiheit aller verantwortungsvollen Hundehalter beschneidet. Wo der Staat sich so massiv in die persönlichen Belange seiner Bürger einmischt, ist eine Gleichstellung gar nicht zu erreichen. Jeder Hundehalter in Hamburg ist dem Ermessen des für ihn zuständigen Staats-Kontrolleurs ausgesetzt. Für den Fall, dass Heimat Hamburg Regierungsverantwortung bekommen wird, will sie den Leinenzwang und die Gehorsamsprüfung abschaffen.
Die neuen Regelungen sind nach Ansicht des ehemaligen Justiz-Senators nicht artgerecht und stehen im Widerspruch zu den Grundgedanken des Tierschutzes. Zudem hätten Spaziergänger in Grünanlagen mit Hund dieselben Rechte wie Spaziergänger ohne Hund. Die Lösung sei daher ganz einfach: Grünanlagen sind für alle da. Rasselisten hält Kusch für Unsinn: „In unserem Parteiprogramm steht: ‚Pflicht eines jeden Besitzers zur artgerechten Hundehaltung und zu größtmöglicher Rücksicht in der häuslichen Nachbarschaft wie in der Öffentlichkeit. Bei Verstößen deutliche Ahndung. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen Aberkennung des Rechts zur Hundehaltung‘. Verstöße zu ahnden, bedeutet mehr Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen. Rasselisten gaukeln Sicherheit nur vor“.
Ein Tierarzt für die Linke
Der Sprecher der AG Tierschutz und Ökologie im Landesverband „die Linke“ Hamburg, der bekannte Hamburger Tierarzt Dirk Schrader, war leider nicht bereit, die Fragen des PfotenAbdruck zu beantworten. Stattdessen übermittelte er der Redaktion das folgende Statement: „In Sachen Tierschutz insbesondere in Sachen Hundegesetzgebung ist die Linke im Sinne sozialer Gerechtigkeit nicht bereit, Gesetze zu tolerieren, die nicht auf dem Boden wissenschaftlicher Grunderkenntnisse stehen und Raum für Rassismus und Intoleranz schaffen. Im Klartext: Die Rassenlisten der Hamburger Hundegesetzgebung müssen weg!
Die Linke setzt sich grundsätzlich für ein friedliches Miteinander von Bürgern mit und ohne Hund ein. Die Vernunft gebietet es, dass Belästigungen durch freilaufende Hunde eingeschränkt werden: Wer seinen Hund nicht ‚im Griff‘ hat, soll Bekanntschaft mit gesetzlichen Zwangsmaßnahmen machen. Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, soll dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Jede weitere Inanspruchnahme durch Behörden (Anmeldungs-, Chip-, Versicherungspflicht) ist mit einem egalitären sozialen Miteinander nicht zu vereinbaren“.
Stellungnahmen aus den Bezirken
Der Bergedorfer Bezirksamtsleider Dr. Christoph Krupp verweist darauf, dass geprüfte Hunde überall dort frei laufen dürfen, wo Hunde auch vor dem Hundegesetz bereits frei laufen durften. Daher gäbe es im Bezirk Bergedorf zahlreiche Flächen, die vom Bezirk gar nicht ausgewiesen werden müssten, weil geprüfte Hunde dort frei laufen dürften: „Dies sind Wirtschaftswege der Wasserwirtschaft, die Gewässerränder, die Deiche, das Deichvorland (soweit nicht Naturschutzgebiet) sowie alle Wege und Plätze (soweit nicht Grün- und Erholungsanlage). Darüber hinaus habe der Bezirk Bergedorf in Grün- und Erholungsanlagen Hundefreilaufflächen für alle Hunde und auch besondere für geprüfte Hunde ausgewiesen. Als Mitglied des Grün- und Umweltausschusses bestätigt der CDU-Bezirkspolitiker Wolfgang Ratka, dass es im Bezirk Bergedorf genügend Auslaufflächen gibt. Für ihn als Kommunalpolitiker sei es aber schwer verständlich, dass der Senat die Umsetzung der Globalrichtlinie an die Bezirke delegiert hat und somit nicht unbedingt einheitlich in Hamburg verfahren wird. Damit seien Ungleichbehandlungen von Bezirk zu Bezirk vorprogrammiert. Als Hundehalter sieht es Ratka allerdings als unschädlich an, Welpen an der Leine zu führen: „Es festigt bereits Verhaltensweisen wie z.B. die Unterordnung. Ein verantwortlicher Hundehalter wird immer eine Möglichkeit finden, die dem Tier geeigneten Auslauf, ohne Leine, ermöglicht“. Während es Ratka befürwortet, dass Kategoriehunde, die bis zur Überprüfung der Rasseliste nicht auffällig geworden sind, von der Liste gestrichen werden sollten, meint er dennoch, dass bei Hunden, die nach Rasse und Veranlagung als gefährlich eingestuft wurden, zum Schutze der Allgemeinheit auf Leinen- und Malkorbzwang nicht verzichtet werden kann.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Nord, Richard Seelmaecken, betont, dass er lange und hart gegen den SPD-Widerstand habe kämpfen müssen, um in Nord ein gutes Ergebnis für die Hundehalter zu erzielen und verweist darauf, dass auch die CDU in Wandsbek pro Hunde entschieden habe. Eine Ungleichbehandlung der Halter in den einzelnen Bezirken sieht Seelmaecken dennoch nicht: „Jedes geprüfte Mensch-Hund-Gespann kann in Nord oder Wandsbek spazieren gehen, ohne dass der Hund angeleint werden muss“. Deshalb befürwortet er, dass möglichst viele Halter mit ihrem Hund eine Gehorsamsprüfung ablegen. Leider sei der Lebensraum in einem Stadt-Staat nur begrenzt. Aufgabe der Politik sei es daher, Nutzungskonflikte zu minimieren und dabei die Freiheitsrechte aller so weit wie möglich zu gewährleisten.
Olaf Duge, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Wandsbek bezeichnet die gemeinsam mit der CDU gefundene Regelung für gehorsamsgeprüfte Hunde als gelungen. „Viele Hundehalter wurden angeregt, den Hundeführerschein zu machen. So ist aus der Not eines Mangels an Hundefreilaufflächen doch noch etwas Vernünftiges herausgekommen“. Dennoch hält Duge in einigen Ortsteilen die Ausweisung von Freilaufflächen für alle Hunde für noch nicht ausreichend.
Stimme nicht verschenken
Wem Sie, liebe Leser, im Februar Ihre Stimme geben, ist natürlich ganz und gar Ihre Entscheidung – doch verschenken Sie diese Stimme nicht! Was Sie von den Politikern für Ihren Hund und Ihren Alltag mit Hund erwarten dürfen, haben wir zusammen getragen – jetzt haben Sie die Wahl!
Die Teilnehmer an der Fragebogen-Aktion sowie alle Fragen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des PfotenAbdruck, den Sie unter dem Menüpunkt „PfotenAbdruck“ als PDF zum Download finden.