Tierschutz-Hundeverordnung

Mit Inkrafttreten neuer Bestimmungen in der Tierschutz-Hundeverordnung, die den Einsatz von schmerzhaften Mitteln bei der Hundeerziehung verbieten, werden Forderungen zu Ausnahmeregelungen für Polizeihunde laut. Neben Niedersachen, fordert nun auch die Hamburger Polizei für ihre 40 Schutzhunde eine Ausnahmeregelung oder Öffnungsklausel für polizeiliche Belange. Wie der Deutsche Tierschutzbund, lehnt auch die Hunde-Lobby jede Ausnahmeregelung ab und schließt sich dem Appell der Tierschützer an die politisch Verantwortlichen an, die neuen Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung nicht durch Ausnahmeregeln aufzuweichen. Mit einer Ausnahme für Diensthunde werde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

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